Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufteilung der anlässlich der Gebäudeherstellung in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge in abziehbare und nichtabziehbare nach dem Verhältnis der Bürofläche und der Wohnfläche; Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Flächenschlüssel ; Ermittlung der nicht abziehbaren ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines teilweise steuerpflichtig vermieteten Grundstücks; Umsatzsteuer 1994
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines teilweise steuerpflichtig vermieteten Grundstücks - Umsatzsteuer 1994
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01
- BFH, 12.05.2005 - V B 197/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1804
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 12.03.1998 - V R 50/97
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01
Es trifft zwar zu, dass die vom FA herangezogene Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Flächenschlüssel nicht die allein "sachgerechte" Ermittlungsmethode ist, sondern weitere Aufteilungsmethoden in Betracht kommen (Urteile des BFH vom 12. März 1998 V R 50/97, BStBl II 1998, 525; vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl II 1998, 492).Diese Wertermittlungsverfahren entsprechen auch den Besonderheiten der Vorsteueraufteilung bei Erwerb solcher Gebäude (Urteil des BFH vom 12. März 1998 V R 50/97, a.a.O.).
Aus § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG folgt, dass "der Unternehmer" eine sachgerechte Schätzung vorzunehmen hat Dabei lässt die gesetzliche vorgegebene Ermittlung der Vorsteueraufteilung dem Unternehmer einen gewissen Spielraum (Urteil des BFH vom 12. März 1998 V R 50/97, a.a.O.).
- BFH, 17.08.2001 - V R 1/01
Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01
Die Auslegung des Begriffs der wirtschaftlichen Zuordnung ist deshalb anhand der Vorgaben des gemeinschaftsrechtlichen Mehrwertsteuersystems vorzunehmen (Urteil des BFH vom 17. August 2001 V R 1/01, BStBl II 2002, 833).Bei richtlinienkonformer Auslegung ist als "sachgerecht" im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG deshalb ein Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das nach einheitlicher Methode die beiden Nutzungsteile eines gemischt verwendeten Gegenstands den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (Urteil des BFH vom 17. August 2001 V R 1/01, a.a.O.).
- FG Thüringen, 14.09.2000 - II 375/98
Zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01
Dies sei zwischenzeitlich von mehreren Finanzgerichten, zuletzt durch das Finanzgericht Thüringen, bestätigt worden (vgl. Urteil vom 14. September 2000 II 375/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 533).
- BFH, 05.02.1998 - V R 101/96
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Grundstück
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01
Es trifft zwar zu, dass die vom FA herangezogene Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Flächenschlüssel nicht die allein "sachgerechte" Ermittlungsmethode ist, sondern weitere Aufteilungsmethoden in Betracht kommen (Urteile des BFH vom 12. März 1998 V R 50/97, BStBl II 1998, 525; vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl II 1998, 492). - BFH, 20.07.1988 - X R 8/80
Zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen aus der Errichtung eines Gebäudes, dessen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01
Die auf die Gebäudeteile mit besonderer Ausstattung entfallenden Vorsteuerbeträge sind vorab zuzuordnen (z.B. Urteil des BFH vom 20. Juli 1988 X R 8/80, BStBl II 1988, 1012). - BFH, 18.12.1986 - V R 176/75
Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01
Bei einem "gemischten Bezug" eines Gegenstands - hier Gebäudes -, dessen Teile zeitgleich unterschiedlich genutzt werden, kommt eine räumliche Aufteilung in zwei Funktionsbereiche in Betracht (Urteil des BFH vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BStBl II 1987, 350). - BFH, 21.05.1987 - V S 11/85
Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug - Aufteilung der auf Bauleistungen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01
Bei Gebäuden entspricht die Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen - wie dargelegt - neben weiteren Aufteilungsmethoden dem Zweck des § 15 Abs. 4 UStG einer wirtschaftlichen Zuordnung der Vorsteuer zu den entsprechenden Verwendungsumsätzen (ständige Rechtsprechung z.B. Urteile des BFH vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BStBl II 1988, 90, 92; vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BStBl II 1987, 280; Beschluss des BFH vom 21. Mai 1987 V S 11/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlicher Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 536, 538). - BFH, 18.12.1986 - V R 18/80
Maßgebend für die Vorsteueraufteilung ist die tatsächliche Verwendung des …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01
Bei Gebäuden entspricht die Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen - wie dargelegt - neben weiteren Aufteilungsmethoden dem Zweck des § 15 Abs. 4 UStG einer wirtschaftlichen Zuordnung der Vorsteuer zu den entsprechenden Verwendungsumsätzen (ständige Rechtsprechung z.B. Urteile des BFH vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BStBl II 1988, 90, 92; vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BStBl II 1987, 280;… Beschluss des BFH vom 21. Mai 1987 V S 11/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlicher Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 536, 538). - BFH, 29.10.1987 - V R 155/78
Unentgeltliche Wohnraumüberlassung an Gesellschafter als steuerfreier …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01
Bei Gebäuden entspricht die Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen - wie dargelegt - neben weiteren Aufteilungsmethoden dem Zweck des § 15 Abs. 4 UStG einer wirtschaftlichen Zuordnung der Vorsteuer zu den entsprechenden Verwendungsumsätzen (ständige Rechtsprechung z.B. Urteile des BFH vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BStBl II 1988, 90, 92; vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BStBl II 1987, 280;… Beschluss des BFH vom 21. Mai 1987 V S 11/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlicher Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 536, 538).
Rechtsprechung
FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Auslegung des § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 ErbStG 1991: Wegfall des Freibetrags bereits bei Veräußerung oder Übertragung ins Privatvermögen nur einer einzelnen wesentlichen Betriebsgrundlage
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Rückwirkender Wegfall des Schenkungsteuer-Freibetrags wegen Überführung wesentlicher Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist des § 13 Abs. 2a Sätze 3 und 4 ErbStG
- ra.de
- rechtsportal.de
Freibetrag für die Übertragung von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Schenkungsteuer
- datenbank.nwb.de
Freibetrag für die Übertragung von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - Schenkungsteuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Übertragung von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Voraussetzungen eines Wegfalls des Freibetrags nach § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG); Anforderungen an das Vorliegen einer Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen innerhalb ...
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1142
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.03.2002 - II R 53/99
Schenkungsteuer - Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen
Auszug aus FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01
Denn nur in diesem Fall gehen auch die Risiken aus der Sozialgebundenheit des Betriebsvermögens auf den Bedachten über und verbleiben für eine angemessene Frist bei diesem (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl. II 2002, 441 [443]).Denn die mit der Betriebsfortführung verbundenen Lasten hängen nicht an den einzelnen zum Betrieb gehörenden Wirtschaftsgütern, sondern an der Funktionseinheit "Betrieb" (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl. II 2002, 441 [443]), d.h. an Funktionseinheiten, die durch eine Widmung für einen konkreten Zweck verselbständigt sind und wirtschaftlich zusammengehören (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BStBl. II 1995, 671; BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl. II 2002, 441 [443]).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
Auszug aus FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01
Denn die mit der Betriebsfortführung verbundenen Lasten hängen nicht an den einzelnen zum Betrieb gehörenden Wirtschaftsgütern, sondern an der Funktionseinheit "Betrieb" (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl. II 2002, 441 [443]), d.h. an Funktionseinheiten, die durch eine Widmung für einen konkreten Zweck verselbständigt sind und wirtschaftlich zusammengehören (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BStBl. II 1995, 671; BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BStBl. II 2002, 441 [443]). - BFH, 10.11.2004 - II R 24/03
Nach Eintritt der Bestandskraft abgegebene Erklärung des Schenkers nach § 13 Abs. …
Auszug aus FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01
Da die Erklärung des Schenkers bis zur Bestandskraft des Schenkungsteuerbescheids und unter Umständen noch darüber hinaus abgegeben werden kann (siehe dazu BFH, Urteil vom 10. November 2004 II R 24/03, BStBl II 2005, 182 mit Anmerkung Dötsch, juris PraxisReport Steuerrecht 7/2005; vgl. auch Felix, BB 1994, 477 [479]) erfolgte die Erklärung im Streitfall noch rechtzeitig. - BFH, 10.12.1997 - II B 12/97
Einheitswert des Betriebsvermögens in den neuen Bundesländern
Auszug aus FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01
Die Klärung dieser Frage berührt daher das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts nicht mehr (vgl. hierzu zum Beispiel BFH, Beschluss vom 10. Februar 1997 II B 12/97, BStBl. II 1998, 56;… siehe auch Wagner in Kühn/von Wedelstädt, AO/FGO, 18. Aufl. 2004, § 115 FGO, Rdnr. 10 mit weiteren Nachweisen).